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Geschichte der sächsischen Feuerwehrausbildung

. © SLUB Dresden / Deutsche Fotothek

Die Feuerwehr erfüllt vielfältige Aufgaben. Gleich ob sie rettet, Erste Hilfe leistet, Brände bekämpft, Sachen birgt, Technische Hilfe leistet, Gefahren durch ABC-Stoffe bekämpft oder Brandsicherheitswachdienst leistet – Feuerwehrleute müssen dafür einsatzsicher vorbereitet und ihre Geräte und Ausrüstungen müssen stets einsatzbereit sein.

Die fortschreitende Technisierung, die Häufung von Gefahrenpotential in unserer gesamten Umwelt einschließlich der Zunahme an Naturkatastrophen erfordern geeignete Geräte und moderne Fahrzeuge. Die dadurch stetig wachsenden Anforderungen an Feuerwehrleute erfordern eine diesen Anforderung gerechte Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung. Nur gut ausgebildete Feuerwehrleute können die Gefahren im Einsatz meistern.

Je besser die Ausbildung und damit die Sicherheit im Einsatz, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, die Herausforderungen des Gefahrenbereiches zu meistern und diesen anschließend sicher verlassen zu können.

Diesem tragenden Grundsatz ist die Feuerwehrausbildung von Anfang an verpflichtet.

Bereits mittelalterliche Feuerordnungen sächsischer Städte enthalten Hinweise, das Geräte zum Wassertragen, Löschen und Gebäudeeinreißen auch »gebührlich im Einsatze beherrschet« werden müssen. Die in den Städten im Laufe der Jahre zunehmenden Menge an Geräten, Ausrüstungen, Wasserleitungen, Leitern, Einreißhaken, Pumpen – zunehmend auch Druckpumpen wie Handdruckspritzen, zwangen zur Koordination der Vorgehensweisen beim Löschen und Retten. Das zog deutlicher als je zuvor den Bedarf an Ausbildung und Organisation nach sich. Die Veröffentlichung erster Lehrbücher für das Löschen fällt in diese Zeit. Fehlten in all diesen Werken aber noch exakte Forderungen nach Ausbildung und Hinweise zu deren Reglementierung, wurde man Anfang des 19. Jahrhunderts durch französische Vorbilder zur regelmäßigen Ausbildung im Feuerwehrwesen angehalten. Das 1841 in Meißen ins Leben gerufene »Freiwillige Lösch- und Rettungs-Corps« weist nicht nur seinem Namen nach auf diese Vergangenheit hin. Die napoleonischen Vorbilder prägten auch die Dienstabläufe der sächsischen Feuerwehren. Aus dieser Zeit stammen auch als »E-xerziervorschriften« bezeichnete konkrete Ausbildungsanleitungen, z. B. die des Chemnitzer Branddirektors Weigand in seinem »Handbuch für die sächsischen Feuerwehren«. Dort beschreibt er in den ersten sechs Kapiteln »das Detailexerciren« mit und ohne die verschiedenen damaligen Feuerwehrgeräte.

Bis zu dieser Zeit konnten die Feuerwehren ihren relativ geringen Ausbildungsbedarf durch eigenständige Ausbildung ausreichend sichern. Die vorhandenen Ausbildungsmaterialien reichten aus.

Die Freiwilligen Feuerwehren oder wie sie damals auch genannt wurden, die »Freiwilligen Rettungsscharen«, entstanden in dem Gefolge der demokratischen und monarchiefeindlichen Turnervereine des Vormärz. Die Freiwilligen Feuerwehren verstanden sich als Zusammenschlüsse freier Bürger, welche aus Eigeninitiative und mit Bürgersinn auf die Gefahren für das Gemeinwesen reagieren wollten und zu Beginn ihre Ausrüstung, häufig nicht mehr als eine Uniform, eine Mütze und ein Paar Stiefel, selbst finanzierten.

Der Bedarf an geeigneten Ausbildungsmaterialien stieg ab Mitte des 19. Jahrhunderts steil an. So führte die ab 1854 erschienene erste Zeitung mit Hinweisen für Löschkräfte »Deutsche Turnerzeitung – Blätter für die Interessen des gesamten Turnerwesen« bereits eine Rubrik mit aktuellen Hinweisen zur Ausbildung im Löschen.

Die seit den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts entstandenen Lehrbücher enthalten erstmals auch detaillierte gerätekundliche Beschreibungen, Anleitungen zum Bedienen der Geräte und Hinweise zum Üben bei Ausbildung und für den Einsatz. Sie gelten heute als erste moderne Lehrbücher für Feuerwehren.

Auf die Industrialisierung in Sachsen reagierte die Feuerwehr zwangsläufig mit zunehmender Spezialisierung. Insbesondere die Elektrifizierung der Industrie, neue Produktionsprozesse und das stetige Anwachsen der sächsischen Industrie- und Handelsstädte in der Gründerzeit Ende des 19. Jahrhunderts steigerten den Bedarf an moderner Lösch- und Schutzausrüstung und neuen Einsatztaktiken. Um diese zu beherrschen, wurde in den Feuerwehren zwangsläufig mehr ausgebildet. Allmählich stieg der Bedarf an regionenübergreifenden Vorgehensweisen, um beispielsweise Großbrände effektiv bekämpfen zu können. Dafür und zur Verringerung des individuellen Aufwandes an Ausbildung und zur Erarbeitung von einsatztaktischen Verhaltens- und Vorgehensweisen nutzten die Feuerwehren zunehmend deutschlandweit herausgegebene Fachpublikationen. Die Feuerwehrausbildung wurde durch die zu Beginn der 30er Jahre des 20. Jahrhunderts veröffentlichten Feuerwehr-Dienstvorschriften.in großem Umfang reformiert und vereinheitlicht.
In dieser Zeit entstand auch die erste sächsische Feuerwehrschule in Sachsen in Dresden-Lockwitz.

Die freiheitlichen Traditionen der Feuerwehren aus der Turnerbewegung des Vormärz wurden durch den Nationalsozialismus brutal abgebrochen. Mit dem Reichsfeuerlöschgesetz von 1938 wurde das starre Führerprinzip in den Feuerwehren eingeführt, die kommunalen Feuerwehren verreichlicht und der Polizei, welche ein besonderer Garant für den nationalsozialistischen Ungeist war, unterstellt. Dieses unselige Gesetz wurde nur vierzehn Tage nach der Reichspogromnacht des 9.11.1938 ausgefertigt, in welcher als Akt organisierter staatlicher Brandstiftung die meisten deutschen Synagogen abgebrannt wurden. In Dresden wurde die städtische Feuerwehr behindert, die brennende Synagoge, den einzigen von Gottfried Semper errichteten Sakralbau, zu löschen.

Während des Krieges kam der Feuerwehr eine besondere Rolle im Luftschutz zu.
Nach 1945 intensivierte sich der Ausbildungsbedarf der Feuerwehren.
Länderspezifische Festlegungen zu Dienstplaninhalten in den einzelnen Wehren und die vor allem ab Anfang der 50-er Jahre zunehmende Zentralisierung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen kennzeichnen die Entwicklung in der Feuerwehrbildungsarbeit. So sollte die zunehmende Technisierung der Feuerwehr und der ansteigende Personalbedarf gemeistert werden.

Die Ausbildung von Dienstanfängern der Berufsfeuerwehren übernahmen die Wehren in Sachsen selbst. In der gesamten DDR wurde diese Entwicklungsrichtung eingeschlagen. Dieser Prozess wurde allerdings 1952 durch die Zerschlagung der Länder Mecklenburg, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen und deren Aufgliederung in 14 Bezirke und 217 Kreise gestoppt. Die Feuerausbildung in den Freiwilligen Feuerwehren wurde in Ausbildungskommandos überführt. In Sachsen gründeten die damaligen Bezirke Leipzig und Chemnitz (ab 1953 Karl-Marx-Stadt) das Ausbildungskommando Borna, die Bezirke Dresden und Cottbus das Ausbildungskommando Kamenz. Hier erfolgte im Auftrag der Räte der Bezirke die zentrale Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren.

Die sächsischen Kommunen mit ihren Feuerwehren wurden durch diese Politik zu so genannten örtlichen Organe der Staatsgewalt degradiert, wodurch die kommunale Selbstverwaltung zerstört wurde. Mit der Politik des so genannten demokratischen Zentralismus wurde das stalinistische Herrschaftsprinzip eingeführt, in diesem Strukturprinzip wurden die sächsischen Feuerwehren ihrer kommunalen Selbständigkeit beraubt und 1956 in die Verwaltung der staatlichen Deutschen Volkspolizei integriert.

Die Ausbildung von Dienstanfängern und die Fortbildung in den Berufsfeuerwehren erfolgten bis 1965 in den Wehren selbst. Das Führungspersonal bildete man in ausgewählten Standorten als Techniker aus, in Sachsen in Dresden-Lockwitz. 1965 zentralisierte das Ministerium des Innern der DDR die Ausbildung der Dienstanfänger. Die Kommandos Feuerwehr Leipzig-Süd und Berlin-Mitte wurden in Feuerwehrschulen für Dienstanfänger überführt.

Die Ausbildung in Leipzig-Süd und Berlin-Mitte erfüllte Ende der 60-er Jahre nicht mehr den benötigten Bedarf an Ausbildungskapazität für Grundausbildung. Deshalb wurde 1970 eine Feuerwehrschule zur Aus- und Fortbildung von Dienstanfängern in Hoyerswerda gegründet.

1973 wurde die Feuerwehrschule Nardt gegründet, die Feuerwehrschulen in Hoyerswerda, Berlin und Leipzig wurden aufgelöst. Die Feuerwehrschule Nardt war der Hauptabteilung Feuerwehr des Ministerium des Innern der DDR direkt nachgeordnet. Dadurch wirkten sich die auch in den Berufsfeuerwehren spürbare einseitige ideologische Ausrichtung und eine unangebrachte Aufwertung des Militärischen stark auf die Ausbildung aus. So vereinnahmte z. B. das Lehrfach Marxismus / Leninismus etwa 30% der Ausbildungszeit im Grundlehrgang. Im Lehrfach Einsatzausbildung wurden unter anderem auch Exerzierausbildung und der Dienst an Schusswaffen gelehrt.

Mit der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 und der daraus folgenden Wiedervereinigung entfielen die ideologische Indoktrinierung und der feuerwehrferne Militärbezug. Die sächsischen Feuerwehrleute nahmen diese positive Folgeerscheinung der Revolution erleichtert zur Kenntnis.

Die sächsischen Feuerwehren wurden entstaatlicht und wieder zu Einrichtungen der Kommune. Neben der Befreiung von staatlicher Bevormundung ergaben sich für die sächsischen Feuerwehren noch zahlreiche wesentliche Veränderungen. Vorher nicht ausgeübte Tätigkeiten wie Technische Hilfeleistung und ABC-Abwehr wurden in den Aufgabenbereich übernommen. Gerade der technischen Hilfeleistung im Straßenverkehr kam mit dem gestiegenen Verkehrsaufkommen auf sächsischen Straßen nach 1990 eine besondere Bedeutung zu.

Auf diese geänderte Anforderungssituation stellte sich die Feuerwehrschule Nardt, welche 1991 in die Landesfeuerwehrschule Sachsen überführt wurde, umfassend ein. So entstehen aus stetigen Analysen der Gefahrensituationen zugeschnittene Lehrgangsangebote und präzisierte Aus- und Fortbildungsinhalte.

Die sächsischen Kommunen haben sich ihre ureigene Zuständigkeit für den Brandschutz wieder errungen. Sie sind daher unter anderem zuständig für die Aus- und Fortbildung ihrer örtlichen Feuerwehren bis zu einem Spezialisierungsgrad, ab welchem die Landesfeuerwehrschule Sachsen die Aus- und Fortbildung übernimmt.
Im Lehrgangsangebot der Landesfeuerwehrschule Sachsen befinden sich daher Laufbahnlehrgänge für künftige Brandmeister und künftige Brandoberinspektoren der kommunalen Berufsfeuerwehren, Lehrgänge für Gruppenführer und Zugführer der Freiwilligen Feuerwehren, Lehrgänge zum Beherrschen spezieller Einsatztechnik und Einsatztaktik, Sachkundigenausbildung von Gerätewarten und Atemschutzgerätewarten, Ausbilderlehrgänge für z. B. Truppmann und Truppführer und viele weitere Speziallehrgänge.

Die Aus- und Fortbildung der sächsischen Feuerwehren ist keine statische, sondern eine dynamische Aufgabe. Gesellschaftliche Entwicklungen haben stets unmittelbare Auswirkungen auf die Feuerwehren und beeinflussen daher die Ausbildung.
Der massive demographische Wandel gerade in den ländlichen Gebieten Sachsens erfordert aktuell von der Landesfeuerwehrschule Sachsen eine intensivierte Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren, um diese zu ertüchtigen, trotz der Binnenmigration gerade junger einsatzfähiger Männer in die prosperierenden Zentren, einen hohen Ausbildungsstand der Spezialkräfte in den örtlichen Wehren zu sichern.

Und, darüber hinaus, ist die Aus- und Fortbildung der sächsischen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner für die Lehrkräfte der Landesfeuerwehrschule Sachsen nicht nur eine bereichernde, anspruchsvolle Aufgabe, sondern ein erfüllender Beruf.

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