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Landesfeuerwehrschule Sachsen

Portalbanner - Lehr- und Verwaltungsgebäude. Links die Mensa als Flachbau in braun gehalten. Dahinter in der Mitte das Schulungsgebäude in blau gehalten und rechts in weiß, das Verwaltungsgebäude.
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Landesfeuerwehrschule Sachsen

Bau- und Abbruchmaßnahmen bei der Landesfeuerwehrschule Sachsen

Gesamtansicht Baustelle Außenobjekt, links der Steigerturm, rechts die neuen Übungshäuser Icon vorheriges Bild Icon nächstes Bild Icon Bild vergrößern

Gesamtansicht Baustelle Außenobjekt, links der Steigerturm, rechts die neuen Übungshäuser
(© LFS Sachsen; Foto: Ines Glowatz)

Gesamtansicht Baustelle Außenobjekt, links der Steigerturm, rechts die neuen Übungshäuser Übungshäuser 1 und 2 mit Trümmerstrecke

Im Zuge der Realisierung des 2. Bauabschnitts wurden bereits jetzt zwei Übungshäuser mit Trümmerstrecke/Trümmerkegel fertiggestellt. Um Platz für die weiteren Baumaßnahmen (u. a. vier Übungshallen, Brandübungshaus etc.) zu schaffen, erfolgte der Abbruch der bisherigen Garagen, TH-Hallen und Verkehrswege im Außenobjekt. Lediglich der Steigerturm und die Atemschutzübungsanlage mit Unterrichtsraum und Werkstatt bleiben erhalten. Der in den Verkehrswegen, Böden und Fundamenten enthaltene Beton war überwiegend unbewehrt und wurde vor Ort gebrochen. Insgesamt handelt es sich dabei um etwa 5.000 to Betonrecycling, die bei der Herstellung der neu zu errichtenden Verkehrswege wiederverwendet werden. Voraussichtlich Ende April werden die weiteren Baumaßnahmen mit dem Ingenieurbau fortgesetzt.

Information zur Verfahrensweise beim Umgang mit alten Dosiswarngeräten im Strahlenschutz

Information der Unfallkasse Sachsen zur Arbeitsmedizinischen Untersuchung

In letzter Zeit werden an uns wiederholt Anfragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Feuerwehrangehörige, insbesondere für Atemschutzgeräteträger, gestellt. Wir möchten deswegen dazu noch einmal Stellung nehmen. Bereits am 09.04.2009 wurde anlässlich der 12. Fachtagung Atemschutz in Hoyerswerda über die Zusammenhänge zwischen Untersuchung nach UVV und Untersuchung nach neu eingeführter ArbmedVV durch die Unfallkasse Sachsen referiert. Es wurde in der Präsentation und im Vortrag vermittelt, dass mit dem 18.12.2008 die ArbmedVV in Kraft getreten ist.  Die UVV »Arbeitsmedizinische Vorsorge« gilt jedoch weiterhin- aber nur außerhalb des Geltungsbereiches der ArbmedVV.

Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige stehen danach außerhalb des Geltungsbereiches der ArbmedVV, das heißt für sie gilt weiterhin die UVV. Zur ArbmedVV bestehen nach unserem Wissen zur Zeit noch keine eigenen Empfehlungen für die medizinische Untersuchung, es werden Empfehlungen durch einen Ausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitet.  Die Grundsätze zur arbeitsmedizinischen Untersuchung aus der UVV sind Empfehlungen, sie sind für die Untersuchungen nach UVV anzuwenden. So lange für die  Untersuchungen nach ArbmedVV keine eigenen medizinischen Empfehlungen vorliegen, gelten hier auch sinngemäß die Grundsätze aus dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk.

 

Gutteck
Dipl.-Ing.(FH),
Aufsichtsperson nach SGB VII
Unfallkasse Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gesetzliche Unfallversicherung

Rosa-Luxemburg-Str. 17a,
01662 Meißen

Telefon:      03521 - 724 - 302
Telefax:      03521 - 724 - 333

gutteck@unfallkassesachsen.de
http://www.unfallkassesachsen.de/

Brandsimulationscontainer steht nur noch eingeschränkt zur Verfügung

Der Brandsimulationscontainer wurde kürzlich auf dem Gelände der Landesfeuerwehrschule Sachsen auf einen anderen Standort umgesetzt. Die Umsetzung war aufgrund der bereits begonnenen und sich im kommenden Jahr intensivierenden Baumaßnahmen im Außenobjekt Ausbildung erforderlich geworden. Aufgrund der damit im Zusammenhang stehenden organisatorischen Gegebenheiten bieten wir bis auf Weiteres keine Ausbildungsmöglichkeiten im Brandsimulationscontainer außerhalb des regulären Lehrgangsbetriebes an. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Anmeldefrist ab dem Jahr 2011 auf 6 Wochen geändert

Im Zuge der Initiative Mitteldeutschland wurden die jeweiligen Anmeldefristen ab dem Jahr 2011 untereinander angeglichen. Die Anmeldefrist beträgt jetzt einheitlich 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Aus gegebenem Anlass wird hierauf nochmals besonders hingewiesen.

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    Fotoimpressionen

    Foto: Ein Blick auf den Haupteingang des in blau und weiß gehaltenen neuen Internatsgebäudes.

      © LFS Sachsen

        Foto: Der Fitnesraum im neuen Internatsgebäude

          © LFS Sachsen

            © Landesfeuerwehrschule Sachsen