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Technische Hilfeleistung

Standortausbildung Technische Hilfe

Grundlage für die Ausbildung Technische Hilfe ist die FwDV 2. Im Abschnitt 3.4 ist der Lehrgangsinhalt und die Dauer dieser Ausbildung beschrieben. Um nach dieser Vorgabe eine einheitliche Standortausbildung im Freistaat Sachsen zu sichern, bietet die LFS den Lehrgang „Ausbilder Technische Hilfe“ (L 145) an. Die Lehrgangsdauer beträgt 5 Tage, die zukünftigen Ausbilder müssen als Lehrgangsvoraussetzung umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Technischen Hilfe haben. Im Lehrgang wird eine einheitliche Lehrmeinung für die verschiedenen Themenfelder der technischen Hilfe erarbeitet. Die Ausbilder erhalten Zugang zum E-Learning Portal der LFS, in welchem das Unterrichtsmaterial für die Ausbildung technische Hilfe verfügbar ist.

 

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