Laufbahnlehrgänge
Diese Übersicht dient den Bedarfsträgern als Information und Orientierung für die Anmeldung von Laufbahnlehrgängen gemäß SächsFwAPO.
Laufbahnlehrgänge nach SächsFwAPO
An der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen werden diese Lehrgänge unter folgenden Kürzeln geführt:
L101 | Grundausbildungslehrgang nach SächsFwAPO
L102 | Abschlusslehrgang für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
L103 | Gruppenführerlehrgang nach SächsFwAPO
L104 | Zugführerlehrgang nach SächsFwAPO
L105 | Laufbahnprüfung nach SächsFwAPO
Hier finden Sie die erforderlichen Formulare sowie weiterführende Hinweise für die Anmeldung zu den jeweiligen Laufbahnlehrgängen. Die konkreten Termine sowie Detailinformationen zu mitzubringenden Unterlagen und Materialien entnehmen Sie bitte den Angaben im LEVESO2-Extranet.
Die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen sind ausschließlich durch die jeweils zuständige Einstellungsbehörde einzureichen.
L101 | Grundausbildungslehrgang nach SächsFwAPO
Hinweis zum Anmeldeverfahren und Einzureichende Unterlagen:
Der Grundausbildungslehrgang bildet den ersten Abschnitt der Ausbildung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 nach der aktuellen Sächsischen Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsordnung (SächsFwAPO).
Er vermittelt die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten für den Dienst in der Feuerwehr und bereitet auf die weiteren Ausbildungsabschnitte vor. Die schulische Ausbildung schließt mit dem Abschlusslehrgang Laufbahngruppe 1 gemäß SächsFwAPO ab. Weitere Informationen zu Terminen, Zugangsvoraussetzungen und Anmeldung finden Sie im LEVESO2-Extranet.
Die Bedarfsmeldungsfrist endet jeweils am 23.03. für das Folgejahr. Da zu diesem Zeitpunkt erfahrungsgemäß aufgrund noch offener Einstellungsverfahren keine tatsächlichen Personennamen vorliegen, können hierfür sogenannte Dummys verwendet werden. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise im Leitfaden für Organisationsverwalter. Bei der Hinterlegung der namentlichen Anmeldedaten für den Grundausbildungslehrgang sind folgende Angaben im LEVESO2-Extranet zu erfassen:
- Name,
- Vorname
- Geburtstag
- Geburtsort
- persönlicher E-Mail-Kontakt
- ggf. Rufnummer
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort werden für die Erstellung der Zeugnisse benötigt und müssen daher vollständig und korrekt hinterlegt werden. Die persönliche E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer dienen der direkten Kommunikation zwischen der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen und dem jeweiligen Teilnehmer. Die persönliche E-Mail-Adresse wird zudem für die Zuweisung unserer digitalen Lehrunterlagen benötigt.
L102 | Abschlusslehrgang für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
Hinweis zum Anmeldeverfahren und Einzureichende Unterlagen:
Der Abschlusslehrgang der Laufbahngruppe 1 nach der aktuellen Sächsischen Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung (SächsFwAPO) bildet den letzten schulischen Abschnitt der Ausbildung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1. Er dient der abschließenden Festigung und Überprüfung der für die Laufbahnbefähigung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und bereitet auf die gemäß SächsFwAPO vorgesehenen Prüfungsleistungen vor.
Zulassungsvoraussetzung gemäß SächsFwAPO ab 2020:
Zum Abschlusslehrgang wird zugelassen, wer bis zum Beginn des Lehrgangs die Teilprüfungen in den Ausbildungsabschnitten 1 und 2 gemäß Anlage 1 der SächsFwAPO erfolgreich absolviert hat. Die Meldung erfolgt durch die Einstellungsbehörde.
Der Meldung sind beizufügen:
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Personalbogen
Bitte senden Sie uns den Personalbogen spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn als PDF-Dokument an das Referat Lehrgangsmanagement. A-0010 | Stand 12/2025 [Sr]
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Beurteilung des berufspraktischen Abschnittes gemäß Anlage 6 der SächsFwAPO
Bitte senden Sie uns die Bewertung zur Beurteilung spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn als PDF-Dokument an das Referat Lehrgangsmanagement. A-0003 | Stand 12/2025 [Sr]
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Berichtsheft über die berufspraktische Ausbildung gemäß Anlage 9 der SächsFwAPO
Nachweis über die berufliche Tätigkeit im Einsatzdienst in der Funktion Truppmann, Truppführer und/oder Maschinist in einem Umfang von mindestens 11,5 Monaten. Der Nachweis ist als PDF-Dokument an das Referat Lehrgangsmanagement zu senden und das unterschriebene Original spätestens am ersten Lehrgangstag dem Lehrgangsleiter vorzulegen. A-0001 | Stand 12/2025 [Sr]
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Zeugnis über die abgeschlossene rettungsdienstliche Ausbildung (mindestens Rettungssanitäter)
Bitte senden Sie uns eine Kopie des Zeugnisses spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn als PDF-Dokument an das Referat Lehrgangsmanagement. A-0002 | Stand 12/2025 [Sr]
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Führerschein der Klasse C (es sei denn, die Prüfungsbehörde lässt hier Ausnahmen zu.)
Bitte senden Sie uns eine Kopie spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn als PDF-Dokument an das Referat Lehrgangsmanagement. A-0004 | Stand 12/2025 [Sr]
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Erklärung zu bisherigen Laufbahnprüfungszulassung
Bitte senden Sie uns eine Kopie spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn als PDF-Dokument an das Referat Lehrgangsmanagement. A-0007 | Stand 12/2025 [Sr]
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Deutsches Sportabzeichen (DSA) -mind. Silber-
Für die Einreichung der Nachweise zum Deutschen Sportabzeichen (DSA) sowie zum Deutschen Feuerwehr-Fitness-Abzeichen (dFFA) sind die vollständig ausgefüllten Prüfkarten vorzulegen. Die Übersendung der Urkunden ist nicht ausreichend, da diese lediglich den erreichten Abzeichenstand (Bronze/Silber/Gold) ausweisen. Für die Eintragung in die Sportbewertung ist die genaue Gesamtpunktzahl erforderlich, die nur aus der Prüfkarte hervorgeht. Bitte senden Sie uns eine Kopie der Urkunde und Prüfkarte spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn als PDF-Dokument an das Referat Lehrgangsmanagement. A-0006 | Stand 12/2025 [Sr]
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Deutsche Feuerwehr-Fitness-Abzeichnen (dFFA) -optional-
Eine ausführliche Beschreibung hierzu finden Sie auf der Homepage des Deutsche Feuerwehr Sportföderation e.V..
Die Einreichung des Deutschen Feuerwehr-Fitness-Abzeichens ist optional. Für die abschließende Sportbewertung zum Lehrgang sind entsprechende Nachweise erforderlich; beachten Sie hierzu bitte den Hinweis zum Deutschen Sportabzeichen (DSA). A-0006 | Stand 12/2025 [Sr]
- Rettungsschwimmer-Abzeichen (optional)
Die Einreichung des Rettungsschwimmerabzeichens ist optional.
Für die abschließende Sportbewertung zum Lehrgang sind entsprechende Nachweise erforderlich; beachten Sie hierzu bitte den Hinweis zum Deutschen Sportabzeichen (DSA) A-0006 | Stand 12/2025
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Ernennungsurkunde (beglaubigte Kopie)
Bitte senden Sie uns eine Kopie spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn als PDF-Dokument an das Referat Lehrgangsmanagement. A-0005 | Stand 12/2025 [Sr]
- L101 | Grundausbildungslehrgang nach SächsFwAPO
Wurde der Grundausbildungslehrgang an einer anderen Einrichtung, insbesondere in einem anderen Bundesland, absolviert, prüft die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Vergleichbarkeit der Ausbildungsinhalte und -umfänge. Diese Prüfung kann aufgrund der Vielzahl an eingereichten Unterlagen Zeit in Anspruch nehmen, wir bitten daher um eine möglichst frühzeitige Übersendung der Nachweise.
Bitte senden Sie uns eine Kopie des Abschlusszeugnisses des Grundausbildungslehrgangs spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn als PDF-Dokument an das Referat Lehrgangsmanagement, sofern der Lehrgang nicht an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen absolviert wurde. 101 | Stand 12/2025 [Sr]
L103 | Gruppenführerlehrgang nach SächsFwAPO
Hinweis zum Anmeldeverfahren und Einzureichende Unterlagen:
Der Gruppenführerlehrgang nach SächsFwAPO ist nicht Bestandteil der zweijährigen Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 1.
Hierzu sind folgende Nachweise und Abschlüsse erforderlich:
Für Brandmeisteranwärter (zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1):
- L101 | Grundausbildungslehrgang nach SächsFwAPO
- L102 | Abschlusslehrgang für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1
Für Brandoberinspektoranwärter (erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2):
- L101 | Grundausbildungslehrgang nach SächsFwAPO
- Die im Rahmen der Laufbahnausbildung vorgeschriebenen Ausbildungs- und Praxisanteile gemäß SächsFwAPO
L104 | Zugführerlehrgang nach SächsFwAPO
Hinweis zum Anmeldeverfahren und Einzureichende Unterlagen:
Der Zugführerlehrgang nach SächsFwAPO ist Bestandteil der zweijährigen Laufbahnausbildung der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2.
Hierzu sind folgende Nachweise und Abschlüsse erforderlich:
- L103 | Gruppenführerlehrgang nach SächsFwAPO
L105 | Laufbahnprüfung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 nach SächsFwAPO
Hinweis zum Anmeldeverfahren und Einzureichende Unterlagen:
Die Laufbahnprüfung ist Bestandteil der zweijährigen Laufbahnausbildung der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2.
Hierzu sind folgende Nachweise und Abschlüsse erforderlich:
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Personalbogen
Bitte senden Sie uns den Personalbogen spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn als PDF-Dokument an das Referat Lehrgangsmanagement. A-0010 | Stand 12/2025 [Sr]
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Beurteilung des berufspraktischen Abschnittes gemäß Anlage 6 der SächsFwAPO
Bitte senden Sie uns die Bewertung zur Beurteilung spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn als PDF-Dokument an das Referat Lehrgangsmanagement. A-0003 | Stand 12/2025 [Sr]
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Berichtsheft über die berufspraktische Ausbildung gemäß Anlage 9 der SächsFwAPO
Der Nachweis ist als PDF-Dokument an das Referat Lehrgangsmanagement und zum Lehrgangsbeginn dem Lehrgangsleiter vorzulegen. A-0001 | Stand 12/2025 [Sr]
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Zertifikat der theoretischen Rettungssanitäterausbildung
Bitte senden Sie uns eine Kopie des Zeugnisses spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn als PDF-Dokument an das Referat Lehrgangsmanagement. A-0002 | Stand 12/2025 [Sr]
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Erklärung zu bisherigen Laufbahnprüfungszulassung
Bitte senden Sie uns eine Kopie spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn als PDF-Dokument an das Referat Lehrgangsmanagement. A-0007 | Stand 12/2025 [Sr]
- L104 | Zugführerlehrgang nach SächsFwAPO
Hinweise und Downloads zu den Laufbahnlehrgängen
- Sächsische Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung
- Personalbogen L102 [A-0010] (*.pdf, 0,25 MB)
- Personalbogen L105 (*.pdf, 0,48 MB)