Gebühren/Kosten
Für den Besuch der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen durch Angehörige der öffentlichen Feuerwehren, der privaten Hilfsorganisationen sowie der Bediensteten der Aufgabenträger, die mit Brandschutz-, Rettungsdienst- oder Katastrophenschutzaufgaben im Freistaat Sachsen betraut sind, werden keine Benutzungsgebühren und Auslagen erhoben.
Für Personen, welche nicht den vorgenannten Aufgabeträgern angehören, werden für den Besuch der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Benutzungsgebühren erhoben sowie die Kosten für Übernachtung und Verpflegung in Rechnung gestellt.
Ab Mai 2026 stellt die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen ihren Abrechnungs-Modus um. Künftig wird die Benutzungsgebühr nicht mehr für jeden Lehrgang einzeln, sondern in Sammelrechnungen für die im 1. bzw. im 2. Halbjahr begonnenen Lehrgänge abgerechnet. Die Rechnungslegung erfolgt in der 25. und 26. Kalenderwoche für das 1. Halbjahr und in der 43. und 44. Kalenderwoche für das 2. Halbjahr.
- Benutzungsgebühren (*.pdf, 0,18 MB)
- Übernachtungskosten (*.pdf, 51,32 KB)
- Verpflegungssätze (*.pdf, 78,96 KB)