Gebühren/Kosten
Für den Besuch der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen durch Angehörige der öffentlichen Feuerwehren, der privaten Hilfsorganisationen sowie der Bediensteten der Aufgabenträger, die mit Brandschutz-, Rettungsdienst- oder Katastrophenschutzaufgaben im Freistaat Sachsen betraut sind, werden keine Benutzungsgebühren und Auslagen erhoben.
Für Personen, welche nicht den vorgenannten Aufgabeträgern angehören, werden für den Besuch der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Benutzungsgebühren erhoben sowie die Kosten für Übernachtung und Verpflegung in Rechnung gestellt.
- Benutzungsgebühren (*.pdf, 0,18 MB)
- Übernachtungskosten (*.pdf, 51,32 KB)
- Verpflegungssätze (*.pdf, 78,96 KB)